Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassi-Service
 
Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Gassi-Service der Firma Hundeschule Maureen´s Dogs (Inh. Ralf Radszuweit) und dem Auftraggeber:
Vertragspartner:
Der Vertrag kommt zwischen der Firma Hundeschule Maureen´s Dogs (Inh. Ralf Radszuweit), im Folgenden „Gassi-und Betreuungs-Service“ und dem/der Hundebesitzer/-in  im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ genannt, zustande.
Voraussetzungen für die Teilnahme: 
1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und parasitenfrei ist. Außerdem versichert der Hundehalter, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Der Impfpass des Hundes ist bei Vertragsabschluss vorzuzeigen.
2. Der Hundehalter versichert, dass er im Falle einer ansteckenden Erkrankung seines Hundes den Gassi-und Betreuungs-Service sofort darüber in Kenntnis setzt. 
3. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegt, welche die Fremdbetreuung beinhaltet. Die Versicherungsunterlagen sind bei Vertragsabschluss vorzuzeigen. Die Versicherungsnummer sowie der Name der Versicherung sind im Vertrag aufzunehmen.
4. Läufige Hündinnen sind von der Leistung des Gruppen-Spaziergangs ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder auf Ersatztermine. 
5. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und der Gassi-und Betreuungs-Service darüber nicht informiert wurde, so übernimmt der Gassi-und Betreuungs-Service für die Folgen eines ungewollten Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf vorsätzlicher Handlung und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Der Gassi- und Betreuungs-Service wird vom Hundehalter über den aktuellen Ausbildungsstand (Grundgehorsam) des Hundes informiert. 
7. Der Hundehalter versichert, dass der Hund keinerlei Aggressionsverhalten zeigt. Kommt es durch eine verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung an dem Gassi-und Betreuungs-Service so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigungen an dem Gassigänger, für Verdienstausfälle und für alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung entstehen. Sollten Dritte zu Schaden kommen oder Fremdschäden verursacht  werden, so haftet allein der Hundehalter.
8. Es werden keine Hunde mit den folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband oder Stachelhalsband. 
9. Sofern der Hund an einer Schleppleine geführt werden soll, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr Voraussetzung dafür. Es wird keine Schleppleine an dem Halsband des Hundes befestigt. Die Schleppleine muss vom Hundehalter gestellt werden. 
10. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Gassi-und Betreuungs-Service eine ausreichende Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassi-und Betreuungs-Service sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen.
11. Der Gassi-und Betreuungs-Service behält sich das Recht vor seine eigenen Halsbänder, Geschirre und Leinen für die Betreuung zu verwenden. Hält der Gassi-und Betreuungs-Service es für nötig zum eigenen oder zum Fremdschutz dem Hund einen Maulkorb anzulegen, so kann dies ohne Rücksprache mit dem Hundehalter stattfinden. 
Leistungserbringung:  
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag.
2. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht. 
Bei der Urlaubsbetreuung wird der Hund vom Halter gebracht und wieder abgeholt. Der Gassi- und Betreuungs-Service verpflichtet sich, den Hund an dem Ort, wie im Vertrag genannt zu halten und unterzubringen. Einzelheiten bestimmt der geschlossene Vertrag.
3. Der Gassi-und Betreuungs-Service verpflichtet sich, den Hund tierschutzkonform zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
4. Der Gassi-und Betreuungs-Service umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/ oder Anziehen des Hundes, Ableinen des Hundes, ggf. Transport des Hundes, ein 60 minütiger Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt inkl. eventueller Beschäftigung des Hundes , ggf. Abtrocknen des Hundes. Die dazu nötigen Utensilien werden dem Gassi-und Betreuungs-Service vom Hundehalter gestellt.
5. Folgende Leistungen sind im Gassi-und Betreuungs-Service nicht enthalten: Erziehungseinheiten/Training  des Hundes und Schulung des Hundehalters. Sofern Trainingsbedarf besteht, kann ein Einzeltraining oder ggf. Gruppentraining bei Hundeschule Maureen´s Dogs zu deren Konditionen gebucht werden. 
Das Entfernen von Zecken sowie das Reinigen/Baden des Hundes ist nicht im Leistungsumfang enthalten und wird von Gassi-Betreuungs-Service nicht durchgeführt.
6. Die gebuchte Leistung beginnt ab dem Moment, wo der Gassi-und Betreuungs-Service die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Gassi-und Betreuungs-Service die Haustür wieder schließt. 
7. Die Wochentage und Zeitpunkt sind Vertragsgegenstand und müssen vertraglich vereinbart werden. Es besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf eine feste Uhrzeit, da diese aufgrund von unvorhersehbaren Geschehnissen variieren kann. 
8. Im Preis enthalten ist lediglich das Ausführen des Hundes zu Fuß in Schrittgeschwindigkeit. Körperliche Auslastung, wie z.B. Fahrradfahren oder Joggen sowie die mentale Auslastung sind ausgeschlossen. 
9. Einen Anspruch auf eine verbindliche Zusage hat der Hundehalter erst, wenn der Gassi-und Betreuungs-Service Vertrag unterschrieben vorliegt. Eine Reservierung sowie eine verbindliche Zusage eines Platzes ist vor Unterzeichnung des Vertrages nicht möglich.
10. Abo-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Wochen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
 
Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen,Kündigung & Widerrufsfrist:
1. Es gelten die Preise, welche im Vertrag aufgenommen wurden.
2. Sollten die Preise erhöht oder geändert werden, wird der Vertragsnehmer (Hundehalter) mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert.
3. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf die laufenden Verträge.
4. Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus geleistet oder sofort nach Rechnungsstellung. Das Entgelt ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Ist spätestens am Abend des 1. des Monats das Geld nicht auf dem Firmenkonto eingegangen, so findet am Folgetag keine Betreuung statt. Die Betreuung wird erst wieder aufgenommen, sobald das Geld auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der nicht betreuten Tage. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Geldeingang rechtzeitig verbucht wird. Eine Information über das Ausbleiben der Betreuung durch den Gassi-und Betreuungs-Service erfolgt nicht. 
5. Das jeweilige Monatsabo (2, 3 oder 4maliger Gassi-Service pro Woche) ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und höherer Gewalt des Gassi-und Betreuungs-Service oder des Hundehalters, gezahlt werden muss. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung oder Anspruch auf Ersatz der entfallenen Abo-Tage. Das Monatsabo beinhaltet 30 Urlaubstage des Gassi-und Betreuungs-Service pro Jahr sowie 20 Krankheitstage und anderweitige Ausfalltage des Gassi-und Betreuungs-Service. Für entfallene Abo-Tage findet keine Rückerstattung statt und es werden keine Ersatztermine gestellt. Das gleiche gilt ebenfalls für den Urlaub und jegliche Ausfälle des Hundehalters. Der Jahresurlaub wird jeweils 3 Monate vor Urlaubsbeginn dem Hundehalter für seine Planung mitgeteilt. Eventuelle Änderungen sind möglich und werden dem Hundehalter vier Wochen im Voraus mitgeteilt.
6. Absagen/Ausfälle seitens des Gassi-und Betreuungs-Service berechtigen den Hundehalter nicht dazu, den Preis des Abos zu mindern.  
7. Die Mindestlaufzeit für Abo´s beträgt 12 Wochen. Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von 1 Monat zum Monatsende. Die Kündigung ist in Textform entweder per Mail (hundetrainer-niederrhein@web.de) oder postalisch an Hundeschule Maureen´s Dogs, Inh. Ralf Radszuweit, Schanzfeld 3, 47608 Geldern zu schicken. Eine Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. 
8. Das Abonnement läuft nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Wochen weiter, sofern nicht termingerecht gekündigt wird. 
9. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
10. Der Gassi-Service ist umsatzsteuerpflichtig. Daher werden auf den Rechnungen 19% MwSt. zzgl. ausgewiesen.
Sonderkündigungsrecht:
1. Der Gassi-und Betreuungs-Service behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Hinfällig gewordene Gassi-Tage werden bei fristloser Kündigung durch den Gassi-und Betreuungs-Service erstattet.
2. Sofern es zum Tod des Hundes kommt, ist der Hundehalter dazu berechtigt, das Monatsabo fristlos zu kündigen. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet dem Gassi-und Betreuungs-Service eine Bestätigung über das Ableben des Hundes vorzulegen. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 
3. Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts. 
4. Eine Änderung der finanziellen Situation des Auftraggebers (z.B. Jobverlust, Kurzarbeit, Krankengeld etc.) berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
5. Bei Abgabe/Verkauf des Hundes greift das Sonderkündigungsrechts nicht.
6. Krankheit des Hundes und des Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
Witterung: 
1. Der Gassi-und Betreuungs-Service findet grundsätzlich bei jeder Wetterlage statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder abgesagt.
2. Bei folgenden Witterungsbedingungen behält sich der Gassi-Service das Recht vor, die Termine zu verkürzen oder komplett abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel. 
3. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Gassi-Service Preises oder auf Ersatztage für die ausgefallenen Termine. Diese Eventualitäten sind in den Abo-Preisen mit einkalkuliert und fallen unter anderweitige Ausfalltage.
4. Der Hundehalter wird so früh wie möglich über die Verkürzung oder die Absage des Termins/der Termine in Kenntnis gesetzt.
Haftungsausschluss:
1. Während der Betreuungszeit durch den Gassi-Service bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Aussage bezieht sich auf alle folgenden Haftungsausschlüsse: 
3. Für Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet, haftet allein der Hundehalter. 
4. Richtet der Hund beim Gassi-Service Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, Leinen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.
5. Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassi-Service anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der zu betreuende Hund den Gassi-Service so ernsthaft verletzen, dass der Gassi-Service Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf. 
6. Der Gassi-Service haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb, Führhalfter etc.). 
7. Der Hundehalter versichert dem Gassi-Service, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist.
8. Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassi-Service keine Haftung.
9. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen oder sogar das Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.
Freilauf/Auslauf ohne Leine:
1. Für den Freilauf/Auslauf ohne Leine ist ein gewisser Grundgehorsam Voraussetzung. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Beim Freilauf/Auslauf ohne Leine in den erlaubten Gebieten erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. 
3. Freilauf/Auslauf ohne Leine findet nur nach persönlicher Vereinbarung statt. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
4. Sofern ein Freilauf/Auslauf ohne Leine von dem Hundehalter gewünscht ist, muss dies schriftlich als Sondervereinbarung festgehalten werden.
Arbeitszeit des Gassi-Service: 
1. Der Gassi-Service arbeitet von Montags bis Freitags zwischen 8.30 h und 12.30 h sowie von 14.30 h - 15.30 h. Die Betreuung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen findet nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung statt. 
2. Für die Betreuung  an Samstagen wird ein Zuschlag von 25% und an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50% auf den Gassi-Preis berechnet.
3. Individuelle Betreuungszeiten sind nach Absprache zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Form.
Versicherungen: 
1. Der Gassi-Service versichert, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.
2. Der Gassi-Service versichert, dass er über eine Schlüsselversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.
Mitarbeiter/Ersatz:
1. Der Gassi-Service behält sich das Recht vor, qualifizierte Mitarbeiter/-innen aus organisatorischen Gründen für die Ausführung der Dienstleistung einzusetzen.
2. Wenn der Hundehalter die Betreuung durch eine Ersatzperson ablehnt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Termins. 
3. Der Gassi-Service versichert, dass seine Mitarbeiter/Ersatzpersonen ebenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind.
Absagen/Verspätungen durch den Gassi-Service:
1. Sollte es zu Absagen/Verspätungen durch den Gassi-Service kommen, welche durch unvorhersehbare Gründe entstehen können (z.B. Wegeunfall, Stau, tierärztlicher Notfall etc.) entstehen können, werden die Absagen oder Verspätungen nachgeholt oder es wird ein qualifizierter Ersatz vom Gassi-Service gestellt. Verspätungen durch den Gassi-Service werden, wenn möglich, am gleichen Tag nachgeholt. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Hundehalter hat vier Wochen Zeit diesen Ersatztermin mit dem Gassi-Service abzusprechen. Nach der Frist von vier Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Ersatzleistung.
2. Die Absagen/Verspätungen beziehen sich nicht auf Ausfalltage wie unter dem Punkt Witterung, Urlaub und Krankheitstage genannt. Diese Eventualitäten sind in dem Monatsabo berücksichtigt. In diesen Fällen besteht weder ein Recht auf eine Erstattung des Gassi-Service-Preises noch auf Ersatztermine. 
3. Eine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Gassi-Service findet nicht statt. Diese Ausfälle sind in den Abo-Preisen enthalten. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, sich selbst um eine anderweitige Betreuung zu kümmern. 
4. Im Falle einer Absage/Verspätung des Gassi-Service wird der Hundehalter so früh wie möglich darüber informiert.
 
Absagen/Verspätungen durch den Hundehalter:
1. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es dem Gassi-Service durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Recht auf eine Erstattung oder auf einen Ersatztermin.
2. Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem am Gassi-Service teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Gassi-Service nicht in Anspruch nimmt. Fehl-/Ausfalltage seitens des Hundehalters werden weder erstattet/gutgeschrieben, noch ersetzt.
3. Erkrankungen des Hundes, die dazu führen, dass er nicht am Gassi-Service teilnehmen kann, berechtigen weder zu einer Erstattung des Gassi-Service Preises noch zur Vereinbarung von Ersatzterminen. 
Tierarztbesuche:
1. Wenn der Gassi-Service eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. 
2. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.
3. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Hundehalter geführt. 
4. Die entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Terminausfälle, Behandlungskosten, Medikamente etc.) werden allein durch den Hundehalter getragen.
 
Individuelle Sonderleistungen & Wünsche:
1. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe, Tierarztbesuch etc.) werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten setzen sich nach zeitlichem Aufwand und den Fahrtkosten, sowie eventuellen Behandlungskosten zusammen. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter definiert und schriftlich im Vertrag festgehalten.
 
Bild- & Videomaterial:
1. Der Gassi-Service behält sich das Recht vor, während der Betreuungszeit Videomitschnitte und/oder Fotos anzufertigen. 
2. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung durch den Gassiservice einverstanden. Mögliche Plattformen/Medien können sein: Webseite, WhatsApp, Social-Media Kanäle, Unterlagen vom Gassi-Service/Training, E-Mail etc.
3. Es ist dem Hundehalter nicht gestattet, ohne Einwilligung vom Gassi-Service und der anderen Hundehalter (sofern noch weitere Hunde auf den Videos & Fotos zu sehen sind) die Fotos und Videos zu veröffentlichen und zu nutzen. 
4. Der Hundehalter darf die Fotos/Videos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
Copyright:
1. Unterlagen, die vom Gassi-Service (Hundeschule Maureen´s Dogs) im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Hundehalters ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gassi-Service zulässig.
Salvatorische Klausel:
1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 
Schlussbestimmung: 
1. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB Gassu-Service) der Hundeschule Maureen´s Dogs, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 
2. Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Abo-Preises.