Hygienekonzept im Rahmen der Corona-Schutz Maßnahmen
Ansprechpartner Infektions- / Hygieneschutz, für die Hundeschule Maureen´s Dogs ist:
Ralf und Maureen Radszuweit, Telefon 0176/61083420
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus gibt es die Verpflichtung, die folgenden
Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Bis auf Widerruf gelten folgende Hygienemaßnahmen und Abläufe für den Hundeschulenbetrieb
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Zutritt und Verlassen des Trainingsgeländes sind nur nach Aufforderung des Trainers gestattet, damit ein kontaktloses Betreten und Verlassen
sichergestellt werden kann.
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Um Menschenansammlungen zu vermeiden, warten Sie bitte bei oder in Ihrem Auto.
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Im Eingangsbereich stellen wir Ihnen Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung.
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Eine Möglichkeit zum Händewaschen ist gegeben
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Ein Mund-Nasen-Schutz ist während des Trainings zu tragen sofern der Abstand 3 m unterschreitet
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Hinweisschilder informieren über Abstandstandsregelungen; Hygienehinweise; Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
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Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und Angabe der Kontaktdaten über unsere Homepage
www.hundetrainer-niederrhein.com
oder per Mail unter hundetrainer-niederrhein@web..de möglich
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie ohne Anmeldung im Moment nicht teilnehmen können.
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Auf dem Gelände ist der Mindestabstand von 3 m von Person zu Person
einzuhalten
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Trainingsgeräte, insofern notwendig, werden durch die Trainer auf und abgebaut
Allgemeines:
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Personen mit Covid 19-Verdachtssymptomen (Fieber, Geschmacks und Geruchsverlust, Husten) oder nicht ärztlich abgeklärten Erkältungssymptomen
dürfen nicht teilnehmen
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Bitte verzichten Sie auf jegliche Art von Händeschütteln.
Im Infektionsfall:
Sind Sie erkrankt, so erfolgt die entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch Sie selbst. Bitte informieren Sie uns dann auch
kurzfristig. Auf Nachfrage, werden wir die uns vorliegenden Daten der weiteren Teilnehmenden an das Gesundheitsamt weitergeben.
Trainer:
Gemäß den Vorgaben des aktuellen Infektionsschutzgesetzes gilt für alle Mitarbeiter die
3G-Regel.